Fragen & Antworten zu Übersetzungen

FAQ

Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Übersetzungen

Jeder Auftrag wird bei mir grundsätzlich nach dem besten Wissen und Gewissen erledigt. Weil ich unter meinem eigenen Namen unternehmerisch tätig bin, ist das Ziel ist eine Übersetzung, unter der ich mich ruhigen Gewissens unterschreiben kann. Die fertige Übersetzung wird mindestens zweimal auf die Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Wenn sich das der Kunde wünscht, wird die Übersetzung von einer weiteren Person korrekturgelesen. Bei Übersetzungen zur Veröffentlichung sollte das eine Selbstverständlichkeit sein.

Von der Qualität meiner Übersetzungsarbeit beispielhaft in Bereichen Recht, IT und Fremdenverkehr können Sie sich anhand von Übersetzungsproben auf der Referenzseite sowie in der tschechischen Version meiner Website überzeugen.

Die Bestimmungen der Norm DIN 2345, die für mich in Sachen Qualität das Maß aller Dinge sind, legen im Art. 4.1 folgende Kriterien fest, zu denen Sie per Klick Informationen auf dieser Website finden:
1. Qualifikation
2. Übersetzerische Kompetenz (PDF-Dokument)
3. Sprachkompetenz für die geforderte Sprachkombination
4. Erfahrung im Übersetzen von Texten aus dem entsprechenden Gebiet
5. Technische Ausrüstung und Arbeitsmittel
6. Kapazität zur rechtzeitigen Lieferung

Gerne erstelle ich für Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot und übersetze bei einer Auftragserteilung zu diesem festgelegten Pauschalpreis.
Zur Kalkulation benötige ich von Ihnen die zur Übersetzung bestimmte Vorlage. Der Inhalt dieses Dokuments unterliegt grundsätzlich der Verschwiegenheitspflicht und seine Bereitstellung hat nicht automatisch eine Auftragserteilung zur Folge. Vor der Versendung empfehle ich Ihnen, telefonisch zu prüfen, ob ich aktuell erreichbar bin.

Bei der Preisfestlegung berücksichtige ich folgende Kriterien, die einen Einfluss auf den Übersetzungsaufwand haben:

  • Sprachkombination
  • Umfang
  • Inhalt – Thema, Terminologie
  • Zugänglichkeit von Informationen zum Thema
  • Zielgruppe
  • Verwendung der Übersetzung
  • Format der Vorlage
  • Lesbarkeit der Vorlage
  • Notwendigkeit von Formatierungseingriffen
  • Notwendigkeit von sprachlichen Eingriffen
  • Bearbeitbarkeit der Vorlage
  • Liefertermin

Die Übersetzung kann ich auch nach dem wirklichen, nicht nur geschätzten Umfang abrechnen, und zwar nach der Zeilenanzahl des übersetzten Textes.

Mit einer Zeile sind je 55 Zeichen des vollständig übersetzten Textes in der Zielsprache einschließlich Leer- und Satzzeichen gemeint.

Ich ermittle die Zeilenanzahl in der Regel mit Hilfe der Funktion Wörter zählen in Microsoft Word, die ich auf die komplette Übersetzung anwende. Die gezählten Zeichen (mit Leerzeichen) werden durch 55 dividiert und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet.
Im Falle von Dokumenten mit übersetzten Textboxen, Fuß- und Endnoten, Kopf- und Fußzeilen, die von MS Word bei der Zählung nicht berücksichtigt werden, benutze ich das Tool AnyCount, das den kompletten Textumfang zusammenzählt.
So können Sie die Richtigkeit der Abrechnung selber überprüfen.

Es ist noch der Unterschied zwischen der Länge des Ausgangstextes und der Übersetzung zu berücksichtigen, der keine feste Größe ist. Beispielsweise kann ein deutscher Text erfahrungsgemäß um 12–20 % länger als derselbe Text auf Tschechisch sein.

Weil ich oft an langfristige Projekte gebunden bin und oft parallel an mehreren Aufträgen arbeite, teile ich Ihnen auf Anfrage meine aktuellen Kapazitätsmöglichkeiten mit. Als Richtwert können Sie mit 150–180 Zeilen pro Tag rechnen.

Dateien, die einige Dutzend oder Hundert Megabyte groß sind, laden Sie bitte auf einen Filesharing-Server  (FTP,  WeTransfer, o. ä.) hoch, und schicken Sie mir das dazugehörige Download-Link. Handelt es sich um vertrauliche Daten, können Sie die Dateien verschlüsseln.